Monika Kohler • Apr. 17, 2020

Covid-19 Lockerung ab dem 27. April 2020

Ab dem 27. April dürfen unter anderem so genannte "personenbezogene Geschäfte" wieder öffnen , wenn ein Schutzkonzept vorhanden ist. Die Definition des Schutzkonzeptes wurde nicht ausgeführt, das überlässt der Bundesrat den Kantonen bzw. den Branchenverbänden.


Ausserdem wurde der Anspruch auf Taggelder für Selbständig Erwerbende, die Ihre Geschäfte nicht schliessen mussten aber dennoch Arbeitsausfälle hatten ausgeweitet, die so genannte "Härtefall-Regelung". Die Entschädigungen werden über die Ausgleichskassen ausbezahlt. Die SVA Zürich hat das Antrags-Formular und die Bedingungen bereits online aufgeschaltet. Andere Ausgleichskassen werden nächste Woche folgen.

https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte...

Der genaue Wortlaut der Lockerung der Massnahmen:



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