Monika Kohler • 26. Juli 2026
Newsletter Juli 2026
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- Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden -
- Darlehensverträge bleiben auch im Todesfall gültig -
- So wird die Lohnbuchhaltung ausfallsicher und stabil -
- Quellensteuer: Wann sich der Übergang ins ordentliche Verfahren lohnt -
- Religion am Arbeitsplatz -
- Bundesgericht qualifiziert angebliches Darlehen als Einkommen -
- EU-Widerrufs-Button seit Juni 2026 Pflicht
