Monika Kohler • März 30, 2024

Newsletter April 2024

  • Neues Aktienrecht: Prüfung durch einen Revisor bei Kapitalverlust - 
  • Schuldner müssen nicht dreimal gemahnt werden - 
  • Keine Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben -
  • und Anspruch auf Sozialhilfeleistungen - 
  • Müssen Teilzeit-Mitarbeitende Feiertage kompensieren? - 
  • Wie geht das mit der Kapitalrückzahlung? - 
  • Liegenschaften und Erbengemeinschaften: das muss beachtet werden - 
  • Der Verzicht auf eine Nutzniessung gilt als Schenkung 

Newsletter April 2024 von Kohler Treuhand & Consulting
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