Nov. 26, 2019

Meldepflicht von Aktionären

Es sind neue Regelungen in Kraft getreten, um die Aktionärsstruktur von Unternehmen transparenter zu machen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind unmittelbar davon betroffen.

Erwerberinnen und Erwerber von Inhaberaktien eines nicht börsenkotierten Unternehmens müssen sich innerhalb eines Monats bei der Gesellschaft melden. Sie müssen ihre Identität und die Anzahl der erworbenen Aktien angeben. Ein anderer wichtiger Teil der neuen Regelung betrifft die Inhaber- oder Namensaktien einer AG, aber auch die Gesellschaftsanteile einer GmbH. Wer 25% oder mehr der Stimmen oder des Kapitals hält, muss dem Unternehmen die Identität des wirtschaftlich Berechtigten der Beteiligung mitteilen. Auch in diesem Fall hat die Meldung binnen eines Monats zu erfolgen. Die Unternehmen wiederum sind verpflichtet, ein Verzeichnis der Aktieninhaber und der wirtschaftlich Berechtigten zu führen, das deren Namen, Vornamen und Adressen enthält. Diese Liste ist so zu führen, dass sie den Schweizer Behörden jederzeit zugänglich ist.


Lesen Sie dazu das Interview von Oliver Künzler über die ersten Erfahrungen.

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