Apr. 05, 2020

Covid-19 Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen

Informationen vom 23. März 2020

Aufgrund der Verordnungen des Bundesrats vom letzten Freitag, 20. März 2020, haben die zuständigen Ausgleichskassen nun Hotlines und Anleitungen für den Bezug der Erwerbsersatzentschädigungen veröffentlicht. Ein guter Leitfaden ist die "Corona"-Website der SVA Zürich. 


Es gelten die neuen Bestimmungen:

• Inhaber von Aktiengesellschaften und GmbH's, die bisher einen monatlichen Lohn bezogen haben, können Kurzarbeitsentschädigungen beantragen
• Selbständig Erwerbende ohne juristische Gesellschaft können Erwerbsausfallentschädigungen beantragen.
• Mitarbeitende die zu Hause bleiben müssen können ebenfalls Entschädigungen beantragen.

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